Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherungs-Finanzierung
FAQ zur Gesundheits- und Versicherungsfinanzierung
Die Grundversicherung nach KVG umfasst medizinisch notwendige Leistungen wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Notfallbehandlungen und Prüfungen bei Zertifizierten Leistungserbringern.
Die Prämie setzt sich aus Kantonszuschlag, Risikozuschlag nach Alter und Franchise sowie dem gewählten Versicherungsmodell zusammen. Jeder Versicherer legt individuelle Tarife fest.
Ein Wechsel der Grundversicherung ist jährlich bis Ende November möglich per Kündigung mit Wirkung auf den 31. Dezember. Bei Zusatzversicherungen gelten individuelle Fristen laut Police.
Zusatzversicherungen können Leistungen wie Chefarztbehandlung im Spital, alternative Heilmethoden oder höhere Zahnarztkostenübernahme abdecken. Sinnvoll ist, was zu Ihrem Bedarf und Budget passt.
Die Prämienverbilligung beantragen Sie beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnkantons, meistens online oder per Formular. Entscheidend sind Einkommen, Vermögen und Haushaltsgrösse.
Die Franchise ist der jährliche Selbstbehalt für Leistungen der Grundversicherung. Sie wählen ihn zwischen 300 CHF und 2 500 CHF; höhere Franchise bedeutet tiefere Prämien.
Managed-Care-Modelle wie Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle steuern und koordinieren Ihre Behandlung über eine zentrale Anlaufstelle, was oft zu tieferen Prämien führt.
Nebst der Franchise leisten Sie einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten nach Franchise, maximal 700 CHF pro Jahr bei Erwachsenen. Kinder zahlen maximal 350 CHF.
Ja, je nach Tarif können Wartefristen von ein bis drei Monaten für bestimmte Leistungen gelten. Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters.
Ja, die meisten Versicherer bieten flexible Zahlungspläne an – monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Wählen Sie den Rhythmus, der zu Ihrem Budget passt.